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Urlaub am Meer...
 
Für hunderttausende Touristen aus dem In- und Ausland ist das Meer ihr bevorzugtes Reiseziel. Die überwiegende Mehrheit von Ihnen übernachtet in einer Ferienwohnung. Diese Webseite liefert Ihnen als Eigentümer solch einer Ferienwohnung alle nötigen Informationen zum „Unterkunftsdekret“, das auch für Sie etliche Neuerungen in petto hat.
 
Dass neue Unterkunftsdekret, das am 1. Januar 2010 in Kraft trat, legt nämlich eine ganze Reihe von Betriebsbedingungen für alle Arten von Touristenunterkünften fest, also auch für die Ferienwohnungen. Neben der Definition grundlegender Merkmale beziehen sich die Normen vor allem auf Komfort, Hygiene, Instandhaltung und (Brand-)Sicherheit der Unterkunft.
 
Damit möchte die flämische Regierung den Touristen schützen und den Anbietern von Unterkünften gegenüber eine einheitliche Strategie anwenden. Bis vor Kurzem waren nur Hotels und Campingplätze an touristische Vorschriften gebunden.
 

Die autorisierte touristische Vermietungsagentur hilft Ihnen gerne weiter!

 
Die autorisierte touristische Vermietungsagentur ist der ideale Partner, um Sie bei der Umsetzung des Unterkunftsdekrets für Ihre Ferienwohnung zu begleiten. Wenn Sie sich an die touristische Vermietungsagentur wenden, sparen Sie nicht nur viel Zeit, sondern Sie haben zugleich die Garantie, dass alles zügig und korrekt abläuft und Sie sich nicht weiter den Kopf zerbrechen müssen. Die touristischen Vermietungsagenturen sind bereits seit einiger Zeit bei Toerisme Vlaanderen bekannt und erhielten von dieser Regierungsagentur für Tourismus eine Zulassung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren. 
 
Suchen Sie hier eine autorisierte touristische Vermietungsagentur in der Region, in der Ihre Ferienwohnung liegt.